Die IV-Anlehre zum Landwirtschaftsarbeiter oder zur Hauswirtschaftsarbeiterin, dient einer überwiegend praktischen Ausbildung von Menschen, die den Anforderungen (Berufsschule, Reiseweg) der Hofmitarbeiterausbildung nicht gewachsen sind. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei Jahre.
Die Ausbildung zum Hofmitarbeiter / zur Hofmitarbeiterin PrA richtet sich an motivierte, junge Menschen, die auf einem Betrieb in der Landwirtschaft und in der externen Berufsschule Grundkenntnisse erwerben möchten.
Die Ausbildung zum Agrarpraktiker EBA, zur Agrarpraktikerin EBA, ist eine eidgenössisch anerkannte landwirtschaftliche Grundausbildung und dauert zwei Jahre.
Die Ausbildung zum Pferdewart EBA / zur Pferdewartin EBA, ist eine eidgenössisch anerkannte pferdewirtschaftliche Grundausbildung und dauert zwei Jahre.
Die Grundbildungen zum Landwirt EFZ / zur Landwirtin EFZ, oder den landwirtschaftlichen Spezialberufen Obstfachmann EFZ oder Winzerin EFZ, richten sich an Interessenten mit guten praktischen und schulischen Fähigkeiten und dauern drei Jahre.